Hinweise zur Laubentsorgung im Stadtgebiet
Informationen des Tiefbauamtes:
Die diesjährige Laubsaison hat bereits begonnen. Wie schon in den vergangenen Jahren bittet das Tiefbauamt darum, dass die Grundstückseigentümer das Laub so zusammenharken, dass es maschinell aufgenommen und abtransportiert werden kann. Hierbei ist entscheidend, dass es sich um Laub von der zu reinigenden Straße bzw. vom Gehweg handelt.
Die Aufnahme des Laubes durch den Stadthof erfolgt zu nicht festgelegten Zeiten, eine Terminbenennung ist aus diesem Grund nicht möglich.
Für gefallenes Laub von Bäumen, die auf privaten Grundstücken stehen, ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Eine Entsorgung kann durch den Stadthof in diesen Fällen nicht übernommen werden. Für die Grundstückseigentümer besteht hier die Möglichkeit der Eigenkompostierung bzw. das Laub in haushaltsüblichen Mengen gewerblichen Kompostieranlagen zu überlassen.
Biologisch verwertbare Gartenabfälle – z. B. Laub, Grünschnitt, Baum- und Strauchschnitt – können Grundstücksbesitzer auch mittels Laub- und Grünschnittsäcken direkt am Grundstück abholen lassen. Dazu sind ausschließlich Laub- und Grünschnittsäcke bzw. Wertmarken des Landkreises Oberhavel zu verwenden. Diese sind bei den Vertriebsstellen für Gelbe Säcke gegen Gebühr erhältlich und werden durch die AWU nach Bedarf eingesammelt.
Weitere Informationen zur Entsorgung privaten Laubes erhalten Sie bei:
AWU Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH
Breite Straße 47a, 16727 Velten
Telefon: 03304 376-0
Telefax: 03304 376-277
E-Mail:
Internet: www.awu-oberhavel.de
















