BAföG beantragen
Schülerinnen und Schüler / beruflicher Aufstieg
Das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Oberhavel bearbeitet Anträge auf Leistungen nach dem
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) > sog. »Meister-BAföG«
Ziel aller drei Gesetze ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Ihr beruflicher Aufstieg soll durch die finanzielle Entlastung unterstützt werden.
Landkreis Oberhavel
Der Landrat
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-0
Fax: 03301 601-111
E-Mail: Info@oberhavel.de
Direkt zum Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises:
www.oberhavel.de/Bürgerservice/Soziales/Ausbildungsförderung/
Studierende
Nach dem BAföG wird eine individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit soll den Einzelnen – unabhängig von der wirtschaftlichen Situation ihrer Familien – die Ausbildung ermöglicht werden, für die sie sich nach ihren Interessen und Fähigkeiten entschieden haben. Ziel ist es, allen Auszubildenden vergleichbare Bildungschancen zu eröffnen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Zuständige Stelle:
das für Ihre Hochschule zuständige Studentenwerk


