Grundsicherung
Grundsicherungsgeld
(vormals als Bürgergeld, Arbeitslosengeld II bezeichnet)
Wenn Sie
- mindestens 15 Jahre alt und noch nicht im Rentenalter sind,
- dauerhaft in Deutschland wohnen,
- mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können,
- und hilfebedürftig sind,
können Sie Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten.
Das gilt auch, wenn Sie arbeiten, aber zu wenig verdienen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Weitere Informationen finden Sie hier: Grundsicherungsgeld - Serviceportal Landkreis Oberhavel
Zuständige Stelle:
Jobcenter (Standort Oranienburg)
des Landkreises Oberhavel
Berliner Straße 57
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-5500
Fax: 03301 601-80200
E-Mail: buergergeld@oberhavel.de
Weiterführendes
Arbeitslosenverband Deutschland, Landesverband Brandenburg e.V.
Arbeitslosenservice Horizont
Strelitzer Str. 5-6
16515 Oranienburg
(03301) 53 54 25 ALV Oranienburg
(03381) 80 42 14 ALV Brandenburg
(03301) 80 90 15
E-Mail schreiben
Website besuchen


