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01.10.2025

Bürgermeister-Wahl in Oranienburg: Informationen zur Stichwahl am 19. Oktober

Anja Waschkau (AfD) und Jennifer Collin-Feeder (SPD) gehen am Sonntag, den 19. Oktober in eine Stichwahl um das Amt der hauptamtlichen Bürgermeisterin der Stadt Oranienburg – das ist das Ergebnis der ersten Runde der Bürgermeisterwahl am 28. September. Waschkau lag laut amtlichem Endergebnis bei 28,1 Prozent der Stimmen und Collin-Feeder bei 19,1 Prozent. 

Die Stichwahl ist nötig, weil keiner der zur Wahl angetretenen Kandidatinnen und Kandidaten die absolute Mehrheit – also mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen – erreicht hat. Gewählt wird für eine Amtszeit von acht Jahren, diese beginnt am 5. Januar 2026. Das Mindestalter, um an der Wahl teilnehmen zu dürfen, ist 16. Damit gibt es in der Stadt genau 40.144 Wahlberechtigte.

Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungskarten versendet, da die bereits Ende August versandten ihre Gültigkeit behalten. Wer seine Benachrichtigung aus dem ersten Wahlgang nicht mehr hat, kann aber trotzdem wählen, dafür muss bitte der Personalausweis oder Reisepass ins Wahllokal mitgebracht werden.

Wer online einen Wahlschein beantragt hat, erhält auch für die Stichwahl automatisch seine Briefwahlunterlagen. Bei den Briefwahlanträgen per Papier konnte angekreuzt werden, ob Unterlagen für die Hauptwahl, für die Stichwahl oder für beides gewünscht sind. Wer jetzt erstmals für die Stichwahl die Briefwahl nutzen möchte, kann online seinen Wahlschein auf www.oranienburg.de/bm-wahl beantragen (bis spätestens zum 15. Oktober). Ansonsten öffnet ab Donnerstag, den 2. Oktober, auch wieder das Briefwahllokal.

Es befindet sich im Haus 2 der Stadtverwaltung, im Raum 2.249 (1. Etage).

Öffnungszeiten Briefwahllokal:

montags: 9 - 14 Uhr
dienstags: 9 - 12 Uhr und 13:30 - 18 Uhr
mittwochs: 9 - 14 Uhr
donnerstags: 9 - 12 Uhr und 13:30 - 16 Uhr
freitags: 7 - 12 Uhr

Am Freitag, den 17. Oktober, ist es zusätzlich von 13:30 bis 18 Uhr geöffnet.

Im Briefwahllokal kann direkt gewählt werden. Gleichzeitig können die Briefwahlunterlagen aber natürlich auch erst einmal mitgenommen werden. Es muss bitte ein gültiger Personalausweis oder Pass mitgebracht werden. Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen abholen möchte, möge bitte die Vollmacht auf dem Wahlscheinantrag ausgefüllt vorlegen. Aufgrund der mitunter langen Postlaufzeiten wird weiterhin empfohlen, seine Briefwahlunterlagen im Briefwahllokal persönlich abzuholen bzw. vor Ort direkt zu wählen.