Seiteninhalt

Lärmaktionsplanung

Lärmaktionspläne sollen eine Lärmminderung in besonders belasteten Gebieten erreichen. Dazu können die Gemeinden in den Plänen bestimmte Maßnahmen festlegen und Prioritäten für deren Realisierung setzen. Das Hauptziel der Planung ist eine höhere Lebensqualität in den Städten. Konkret geht es darum, potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu vermeiden, Belästigungen zu verringern und den Bewohnern der Städte einen ungestörten Schlaf zu ermöglichen.

Die Lärmaktionsplanung für die Stadt Oranienburg orientiert sich an der Umgebungslärmrichtlinie und hat folgende Schwerpunkte:

  1. In der Bestandsanalyse wird die Lärmsituation in Oranienburg näher beleuchtet. Die für die Aktionsplanung relevanten Vorhaben und Planungen werden ausgewertet und ruhige Gebiete festgelegt.
  2. Anschließend werden geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung in Oranienburg entwickelt. Die verkehrlichen und akustischen Wirkungen der Maßnahmen werden abgeschätzt, um letztendlich sinnvolle Maßnahmen zur Lärmminderung zu empfehlen und Prioritäten zu setzen.
  3. Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit ist wesentlicher Bestandteil des Lärmaktionsplanes. Darin enthalten sind dieser Internetauftritt, öffentliche Ausschusssitzungen, Presseinformationen und vor allem Öffentlichkeitsveranstaltungen, in denen die Bürgerinnen und Bürger sich über den Lärmaktionsplan informieren und eigene Anregungen einbringen können.

Der städtische Lärmaktionsplan verfolgt verschiedene, sich ergänzende Strategien:

  • Der Verkehrslärm kann langfristig vermieden werden, beispielsweise durch die Schaffung von verkehrssparsamen Siedlungsstrukturen und durch die Stärkung des sogenannten Umweltverbundes (Bus / Bahn, Fuß- und Radverkehr).
  • In Aktionsplänen wird auch eine räumliche Verlagerung von Verkehren in andere (weniger sensible) Straßen geprüft.
  • Die verbleibenden Kfz-Verkehre können kurz- und mittelfristig verträglicher abgewickelt werden, beispielsweise durch neue Fahrbahnbeläge oder niedrigere Geschwindigkeiten.
  • Schließlich kommt in besonders hoch belasteten Bereichen baulicher Schallschutz in Frage, wie Lärmschutzwände oder -wälle.

Auch jeder Einzelne kann durch sein eigenes Verhalten zu einer Lärmsenkung beitragen:

  • Eine langsamere und stetige Fahrweise trägt durch geringere Abroll- und Motorgeräusche zur Lärmminderung bei (und spart Benzin!).
  • Jeder Autofahrer kann sein Auto mit lärmarmen Reifen leiser machen.
  • Wer auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad umsteigt, verringert den Verkehrslärm insgesamt.

 



Neue Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat die vierte Runde der Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes durchgeführt. Damit wurde die Umgebungslärmkartierung an ca. 17.000 Streckenkilometern in einem Untersuchungsgebiet von mehr als 58.000 km² termingerecht abgeschlossen. Die Ergebnisse können ab sofort online abgerufen werden.

Über die Internetseite www.eba.bund.de/kartendienst gelangen Sie zum GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes. Hier können Sie Ihre Adresse suchen lassen und erfahren, wie laut der Schienenverkehrslärm für Ihr Haus oder Grundstück berechnet wurde.

Darüber hinaus gibt es Informationen zu der Anzahl der Zugfahrten (nach Verkehrskategorie und pro Jahr) sowie Statistiken für jede betroffene Gemeinde. Darin enthalten sind zum Beispiel Angaben zu der Anzahl belasteter Einwohnerinnen und Einwohner sowie betroffener Schulen und Krankenhäuser. Selbstgewählte Ausschnitte können Sie als PDF-Karten drucken.

Zusätzlich bietet das Eisenbahn-Bundesamt die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Geodatendienste an. Diese Dienste können Sie in ein Geoinformationssystem einbinden und darin betrachten oder verarbeiten.

 


 

Lärmaktionsplan 2018

Am 25.09.2017 hat das Landesamt für Umwelt die Stadt in Kenntnis gesetzt, dass die Lärmkartierungen der Hauptstraßen sowie die Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die 3. Stufe vorliegen. Bei der 3. Stufe wird neben den Hauptverkehrsstraßen, die eine Belastung von 8.000 Kfz/Tag aufweisen zusätzlich der Schienenlärm von Haupteisenbahnstrecken mit einer Belegung von 30.000 Züge/Jahr berücksichtigt.

Da diese Voraussetzungen in Oranienburg an bestimmten Straßenzügen bzw. an der Bahnlinie Berlin-Rostock gegeben sind, plant die Stadt Oranienburg 2018 einen Lärmaktionsplan der 3. Stufe erstellen zu lassen basierend auf der rechtlichen Grundlage der EG – Umgebungslärmrichtlinie. Abschließend wird dieser in der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt.


Beteiligung der Öffentlichkeit

Wie schon beim Lärmaktionsplan der 2. Stufe geschehen, erfolgte eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von zwei Öffentlichkeitsveranstaltungen, in denen die Inhalte und Fortschritte sowie Ziele der Lärmaktionsplanung erläutert wurden.

 

Die erste Informationsveranstaltung fand am 22. August 2018 im Regine-Hildebrandt-Haus statt – hier können Sie die Präsentation der Veranstaltung herunterladen:

Die zweite Informationsveranstaltung fand am 30. Oktober 2018 ebenfalls im Regine-Hildebrandt-Haus statt. Die dort gezeigte Präsentation kann hier heruntergeladen werden:  

 

Im Nachgang zur 2. Informationsveranstaltung wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans im Zeitraum vom 19. November bis 3. Dezember 2018 öffentlich ausgelegt, bevor der Plan anschließend zur Beratung in die politischen Gremien eingebracht wurde.

 


Beteiligung der politischen Gremien

Die am 19.03.2019 im Ausschuss vorgestellte Präsentation zum Lärmaktionsplan ist hier einsehbar:


Beschluss des Lärmaktionsplans (3. Stufe)

Am 29. April 2019 hat die Stadtverordnetenversammlung schließlich den Lärmaktionsplan der 3. Stufe beschlossen. Die Verwaltung ist nunmehr aufgefordert, die darin enthaltenen Maßnahmen zur Lärmminderung u. a. im Zuge der Umsetzung der Verkehrsentwicklungsplanung zu berücksichtigen.

Der Bericht zum Lärmaktionsplan der 3. Stufe ist hier einsehbar:


Umsetzung des Lärmaktionsplans

Es wurden keine Bilder gefunden.

Erste Maßnahmen zur Lärmminderung bereits auf den Weg gebracht

Mit der Anordnung von Tempo 30 nachts auf der Bernauer Straße zwischen Fischerstraße und Stralsunder Straße wurde eine erste Maßnahme zur Lärmminderung hoch belasteter Straßenzüge bereits umgesetzt.

 

 

Lärmaktionsplan 2014

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 8. Dezember 2014 die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den Hinweisen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt und den Bericht zum Lärmaktionsplan einschließlich Maßnahmenkonzept beschlossen. In der aktuellen zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung waren Straßenabschnitte mit mehr als rund 8.000 Kfz / 24 Stunden kartierungspflichtig. Zudem wurde über die gesetzliche Pflicht hinaus ein erweitertes Straßennetz mit mehr als 1.000 Kfz / 24 Stunden aufgenommen.

Durch Straßenverkehrslärmpegel im potenziell gesundheitsgefährdenden Bereich (LDEN > 65 dB(A) und LNight > 55 dB(A)) sind in Oranienburg gemäß Lärmkartierung an den kartierungspflichtigen Straßenabschnitten am Gesamttag rund 1.400 Personen und nachts rund 2.200 Personen betroffen.

Für die Lärmminderung in den betroffenen Straßenabschnitten wurden u. a. Maßnahmen zur Sanierung von schadhaften Fahrbahnen, zur Reduzierung von Geschwindigkeiten und zur Prüfung von Rad- und Fußverkehrsanlagen empfohlen.

Die Umsetzung der Empfehlungen zielt in erster Linie auf die Minderung der vorhandenen Spitzenbelastungen in Oranienburg ab. Die Lärmaktionsplanung ist jedoch ein stetig fortlaufender Prozess. Der Gesetzgeber schreibt turnusmäßig spätestens alle fünf Jahre eine Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Lärmkarten und Aktionspläne vor.

Die Stadt wird im weiteren Verlauf mit der Umsetzung der Maßnahmenempfehlungen aus dem Lärmaktionsplan beginnen und sich dazu mit den zuständigen Fachbehörden abstimmen.

Beschluss des Lärmaktionsplan - Einzeldokumente

Glossar

Was versteht man unter “ruhigen Gebieten“?

Neben der Minderung von hohen Lärmbelastungen fordert die EG-Umgebungslärmrichtlinie auch die Identifizierung so genannter ruhiger Gebiete. Diese Bereiche sollen den Menschen Erholung bieten und deshalb durch entsprechende Maßnahmen gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden.

In Deutschland fühlen sich über die Hälfte der Menschen durch Lärm belästigt. Der Straßenverkehrslärm ist eine der Hauptursachen. Eisenbahnverkehrslärm, Fluglärm, Wohn- und Freizeitlärm sowie Gewerbelärm sind weitere Hauptlärmquellen.

Was ist Lärm?

Geräusche entstehen durch Schwingungen und breiten sich in der Luft als Schallwellen aus. Werden Schalleindrücke als störend oder belästigend empfunden oder schädigen sogar die Gesundheit, spricht man von Lärm.

Lärm wird sehr subjektiv wahrgenommen. So kann ein und dasselbe Geräusch den einen stören und den anderen nicht. Manche Personen mögen beispielsweise laute Musik, andere regen sich darüber auf.

Wie wird Lärm bewertet?

Das menschliche Ohr kann Frequenzen von ca. 16 bis 20.000 Hertz und Schalldruckschwankungen im Bereich von ca. 0,00002 bis 200 Pascal wahrnehmen.

Zur leichteren Handhabung dieses sehr großen Bereiches wird mit der logarithmischen Dezibel-Skala gearbeitet (dB). Benannt nach dem Stimmphysiologen und Erfinder Alexander Graham Bell wird der Hörschwelle dort die Verhältniszahl 1 (100, entspricht 0 dB) zugeordnet. Die Schmerzschwelle liegt bei der 10-billionenfachen Intensität der Hörschwelle (1013, dies entspricht 13 Bel oder 130 dB). Unser Hörempfinden hängt aber auch von der Frequenz ab. Wir reagieren auf hohe Frequenzen – also auf hohe Töne – empfindlicher als auf niedrige. Deshalb wird ein sogenannter A-Filter verwendet; die Schallpegel werden dann in dB(A) angegeben.

Lautstärkeänderungen gelten ab einer Differenz von ein bis zwei dB(A) als wahrnehmbar. Eine Zunahme um rund zehn dB(A) wird als Verdoppelung der Lautstärke empfunden.

Wie wirkt Lärm?

Lärm hat nicht nur auf das Gehör Auswirkungen. Lärm ist ein so genannter Stressor. Das heißt, Stresshormone werden ausgeschüttet, Blutdruck und Pulsfrequenz steigen. Auf Dauer überlastet das den menschlichen Körper. Die Forschung ist sich einig, dass dauerhafter Verkehrslärm ab 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts vermehrt Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursacht. Bereits bei einer Lärmbelastung ab 40 bis 45 dB(A) an der Außenwand des Hauses können Schlafstörungen auftreten.

Aber auch unterhalb dieser gesundheitsrelevanten Schwellenwerte gibt es Belästigungen. Beeinträchtigungen eines Wohnzimmergesprächs durch Straßenverkehrslärm oder ‚unruhige’ Parkspaziergänge können sich zu einer wesentlichen Belästigung summieren, die letztendlich die Attraktivität der Wohnquartiere senkt.

Wie sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen?

Den Gesundheitsgefährdungen und Belästigungen will die Europäische Union mit der Umgebungslärmrichtlinie entgegenwirken. Die Richtlinie verfolgt mehrere Ansätze:

  • Für alle EU-Mitgliedsstaaten werden sogenannte Lärmkarten erstellt, welche die Lärmbelastung beschreiben und die Grundlage für Aktionspläne bilden.
  • Auf Basis der Lärmkarten werden Lärmaktionspläne aufgestellt. Sie sollen den Umgebungslärm mindern und eine zufriedenstellende Umfeldqualität erhalten.
  • Außerdem soll die Öffentlichkeit über den Umgebungslärm und seine Auswirkungen informiert werden und Gelegenheit zur Mitwirkung an der Aktionsplanung erhalten.

Die Inhalte der EG-Umgebungslärmrichtlinie wurden in das deutsche Recht übernommen (§§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG).