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Wohnungsbauförderung

Informationen zum Baukindergeld und Förderung von Wohneigentum

Baukindergeld

Für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie erhalten Familien seit 2018 einen staatlichen Zuschuss, den sie nicht zurückzahlen müssen. Pro Kind erhalten sie maximal zehn Jahre lang 1.200 Euro (max. 12.000 Euro).

Die Förderung im Überblick
  • 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro)
  • Für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände
  • Für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
  • Mit einem Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind
  • Nach Ihrem Einzug einfach online beantragen

Die Förderung ist 2023 ausgelaufen.
>> Mehr Informationen finden Sie hier.

 


Förderung von wohneigentum (land brandenburg)

Das Land Brandenburg fördert Wohneigentum wie auch Mietwohnraum mit zinsfreien Darlehen und Zuschüssen über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Bürgerinnen und Bürger können die Förderung ebenso beantragen wie Investoren.

Welche konkreten Möglichkeiten angeboten werden, finden Sie auf der Website der ILB unter www.ilb.de/de/wohnungsbau.

Grundlage der Förderung ist die „Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR)“ vom 23. Februar 2022.

Für die Beantragung kann es ggf. notwendig sein, von der Stadt Oranienburg eine „Städtebauliche Stellungnahme“ zur Lage des Vorhabens in einer Fördergebietskulisse und die sog. „Bescheinigung der Kommune“ anzufordern.

Die Bescheinigungen (Anlagen 1 und 2 zur Richtlinie) stellt das Stadtplanungsamt aus. Entsprechende Anfragen können per Mail an die Adresse stadtentwicklung@oranienburg.de gerichtet werden.

Mehr Informationen finden Sie in diesem >> Flyer der ILB. Genaue Auskünfte dazu erteilen Ihnen die Berater/innen der ILB.