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Altersrente - vorzeitiger Eintritt

Ihre Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie in der Regel ab Erreichen einer gesetzlich festgelegten Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Ein vorzeitiger Renteneintritt ist nur mit einem Abschlag möglich. Der Abschlag beträgt je Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent (bzw. 3,6 Prozent je Jahr) und wirkt sich auch nach Ihrem Erreichen der Regelaltersgrenze auf die Rentenhöhe aus. Diese Kürzungen können Sie durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Ob sich das für Sie auch lohnt, erfahren Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger.