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So können Sie einen Reisepass im Bürgeramt beantragen:
Gebühren
- Personen unter 24 Jahren, Standard 37,50 EUR
- Personen unter 24 Jahren, EXPRESS innerhalb von 3 Werktagen 69,50 EUR
- Personen unter 24 Jahren, 48 Seiten (Vielreisende) 59,50 EUR
- Personen unter 24 Jahren, EXPRESS (3 Werktage), 48 Seiten (Vielreisende) 91,50 EUR
- Personen über 24 Jahren, Standard 70,00 EUR
- Personen über 24 Jahren, EXPRESS (3 Werktage) 102,00 EUR
- Personen über 24 Jahren mit 48 Seiten (Vielreisende) 92,00 EUR
- Personen über 24 Jahren, EXPRESS (3 Werktage), 48 Seiten (Vielreisende) 124,00 EUR
- Vorläufiger Reisepass 26,00 EUR
Die Gebühr ist zu verdoppeln:
- wenn die Ausstellung auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit vorgenommen wird
- wenn die Ausstellung von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird
Die Gebühr ist um 13 Euro anzuheben, wenn die Amtshandlung bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland vorgenommen wird.
Gebühren sind nicht zu erheben:
- für die Berichtigung der Wohnortangabe im Reisepass, im vorläufigen Reisepass oder in einem anderen Ausweis.
Passfoto
- Erstellung eines Lichtbildes vor Ort im Bürgeramt 6,00 EUR
Hier finden Sie weitere schriftliche Informationen: >> Dienstleistung Reisepass


