Bebauungsplan 118 »Tierhaltungsanlagen Oranienburg« –
Befragung aller landwirtschaftlichen Betriebe in der Stadt Oranienburg
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Anlass der Planaufstellung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oranienburg hat in ihrer Sitzung am 29. Mai 2017 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans nach § 30 Abs. 3 BauGB mit der Bezeichnung Nr. 118 „Tierhaltungsanlagen Oranienburg“ beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Steuerung der Standorte von Tierhaltungsanlagen sowohl gewerblicher als auch landwirtschaftlicher Art durch die Bereithaltung von geeigneten Flächen unter Festsetzung von Ausschlussbereichen. Die Stadt verfolgt dabei die folgenden allgemeinen städtebaulichen Planungsziele:
- Identifikation von geeigneten Flächen für die Tierhaltung;
- Vorsorge gegenüber der Überlastung von Teilräumen (z.B. durch Gerüche);
- angemessene Berücksichtigung der Erweiterungs- oder Bestands- Interessen bestehender landwirtschaftlicher Betriebe bzw. bestehender Tierhaltungsbetriebe;
- Vermeidung der Zersiedlung der Landschaft und Schutz der Erholungsfunktion.
Mit Hilfe eines räumlichen Gesamtkonzeptes wurde ermittelt, welche Flächen im Stadtgebiet nach den planerischen Kriterien der Stadt für die Errichtung größerer Tierhaltungsanlagen geeignet sind (für die Tierhaltung offene Bereiche) und welche ungeeignet sind (Ausschlussbereiche). Nach Abzug der von vornherein ungeeigneten Bereiche (z.B. alle Siedlungsflächen mit einem Schutzabstand) verbleiben so genannte Suchflächen, unter denen dann eine endgültige Auswahl getroffen werden muss. Die Suchflächen über 20 ha sind in Anlage 1.2 dargestellt.
Bei der Frage, welche Suchflächen nach näherer Prüfung endgültig als geeignet für Tierhaltungsanlagen eingestuft werden sollen, hat die Stadt einen Entscheidungs- und Auswahlspielraum. Daher sind verschiedene planerische Alternativen denkbar, die in den Planunterlagen dargestellt werden.
Die Regelungen des Bebauungsplans beschränken sich auf die im Flächennutzungsplan dargestellten landwirtschaftlichen Flächen (erfassen also insbesondere nicht die Siedlungsbereiche oder die Waldflächen). Die Ausschlussbereiche werden unter Freihaltung der Eignungsgebiete durch den Bebauungsplan rechtsverbindlich festgesetzt. In den geplanten textlichen Festsetzungen wird geregelt, dass der Ausschluss nur für die Tierarten Schwein, Rind und Geflügel gilt (also z.B. nicht für Pferdehaltungen). Der Ausschluss soll zudem erst ab einer bestimmten Größenordnung von Tierhaltungen gelten. In den freigehaltenen Eignungsgebieten gelten die normalen Zulässigkeitsregeln des Baugesetzbuches für Tierhaltungsbetriebe im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass vorhandene Betriebe auch nach Aufstellung des Bebauungsplanes Bestandsschutz genießen und die Möglichkeit haben, sich im Rahmen der Zulässigkeit nach § 35 BauGB zu erweitern. Betriebserneuerungen im Rahmen der vorhandenen Flächen sollen möglich sein.
Einstellung des Fragebogens und der Planunterlagen in das Internet
Zur Justierung der geplanten Festsetzungen erfolgt im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens gegenwärtig eine schriftliche Befragung der in Oranienburg bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe, um ihre berechtigten wirtschaftlichen Entwicklungsinteressen im Planungsprozess angemessen berücksichtigen zu können. Hierzu sind folgende Unterlagen abrufbar:
- Anschreiben zur Befragung der landwirtschaftlichen Betriebe
- Informationsblatt zum B-Planverfahren Nr. 118 „Tierhaltungsanlagen Oranienburg“
- Fragebogen mit Einwilligungserklärung zum Datenschutz
- Information zur Erhebung von Daten.
Zu Informationszwecken werden unten zusätzlich die Planunterlagen (Entwurfsfassung, Anlagen 1.1. bis 2) bereitgestellt, auf welche sich die Befragung bezieht. Diese geben den Planungsstand im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 30. Juli 2018 bis 31. August 2018 wider. Mit ihrer erneuten öffentlichen Einstellung in das Internet wird daher keine neuerliche Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB eröffnet!
Falls Sie trotz Ihrerseits vorliegender Voraussetzungen, das heißt Sie besitzen einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 201 BauGB, nicht angeschrieben worden sein sollten, haben Sie hier die Möglichkeit den Fragebogen als PDF-Formular zum Ausfüllen herunterzuladen und selbst auszudrucken. Auch in diesem Fall senden Sie Ihren Fragebogen bitte bis zum 01.04.2019 ausgefüllt an nachstehende Adresse zurück:
Stadt Oranienburg
Stadtplanungsamt
Schloßplatz 1
16515 Oranienburg
Oranienburg, den 15.02.2019
im Auftrag
André Diewitz
Dokumente zum Download
- Anschreiben zur Befragung der landwirtschaftlichen Betriebe | (PDF; 100 KB)
- Informationsblatt zum B-Planverfahren Nr. 118 »Tierhaltungsanlagen Oranienburg« |(PDF; 130 KB)
- Anlage 1.1. - Planungskriterien mit Kurzbegründung | (PDF; 30 KB)
- Anlage 1.2. - Suchflächen größer 20 ha (Übersichtskarte A3) |(PDF; 4,8 MB)
- Anlage 1.3. - Zusammenfassung der Bewertung der Suchflächen größer 20 ha (Restriktionsprüfung) | (PDF; 30 KB)
- Anlage 1.4. - Variante 1: Alle grundsätzlichen geeigneten Suchflächen | (PDF; 4,8 MB)
- Anlage 1.5. - Variante 2: Konzentration| (PDF; 4,8 MB)
- Anlage 1.6. - Variante 3: Verteilung | (PDF; 4,8 MB)
- Anlage 1.7. - Überblick über drei Varianten bei der Auswahl der für die Tierhaltung offenen Flächen| (PDF; 20 KB)
- Anlage 2.0. - Räumliches Gesamtkonzept Tierhaltung | (PDF; 12,7 MB)
- Fragebogen mit Einwilligungserklärung zum Datenschutz | (PDF; 80 KB)
- Information zur Erhebung von Daten | (PDF; 50 KB)


