- Exposé Falkenweg 63 888 kB
- Eigenerklärung Falkenweg 63 284 kB
- Informationen zur Datenerhebung 44 kB
Vergabe des Grundstücks
Das Grundstück im Falkenweg 63 wird durch die Stadt Oranienburg, unter Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung, zur Errichtung eines Wohnhauses für eigene Wohnzwecke, im Gebotsverfahren für ein Erbbaurecht vergeben.
Das Mindestgebot beträgt 9.521,00 €/Jahr Erbbauzins (Erbbaurecht über 99 Jahre)
Ihr Angebot richten Sie bitte schriftlich an die
Stadt Oranienburg
Amt für Grundstücks- und Gebäudewirtschaft
Schloßplatz 1
16515 Oranienburg
Folgende Unterlagen sind mit einzureichen:
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- Finanzierungsbestätigung eines europäischen Bankinstitutes (kein Kreditvertrag) bzw. ein Bonitätsnachweis für die Errichtung des Wohnhauses (mindestens 100.000,00 € Brutto)
- Eigenerklärung zur Nutzung des Grundstücks für eigene Wohnzwecke (siehe Formular in der Anlage)
Für Interessenten besteht die Möglichkeit, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren (03301/600784, Frau Übel).
Ihre Fragen zum Grundstück richten Sie bitte schriftlich an folgende Adresse bzw. E-Mail-Adresse:
Constance Übel
Amt für Grundstücks- und Gebäudewirtschaft
SB Liegenschaften
Schloßplatz 1
16515 Oranienburg
(03301) 600 784
(03301) 600 602
Raum: 2.241
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