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Vergabe des Grundstücks

Das Grundstück in der Mendelssohnstr. 8 wird durch die Stadt Oranienburg, unter Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung, zur Errichtung eines Wohnhauses für eigene Wohnzwecke, im Gebotsverfahren für ein Erbbaurecht vergeben.

Das Mindestgebot beträgt  4.768,00 €/Jahr Erbbauzins (Erbbaurecht über 99 Jahre)

Ihre Interessenbekundung richten Sie bitte an die

Stadt Oranienburg
Amt für Grundstücks- und Gebäudewirtschaft
Schloßplatz 1      

16515 Oranienburg


Folgende Unterlagen sind mit einzureichen:
    • Finanzierungsbestätigung eines europäischen Bankinstitutes (kein Kreditvertrag) bzw. ein Bonitätsnachweis für die Errichtung des Wohnhauses (mindestens 100.000,– € Brutto)
    • Eigenerklärung zur Nutzung des Grundstücks für eigene Wohnzwecke (siehe Formular in der Anlage)

Für Interessenten besteht die Möglichkeit einen Besichtigungstermin zu vereinbaren (03301/600784, Frau Übel).


Ihre Fragen zum Grundstück richten Sie bitte schriftlich an folgende Adresse bzw. E-Mail-Adresse:

Constance Übel

Amt für Grundstücks- und Gebäudewirtschaft
SB Liegenschaften

Schloßplatz 1
16515 Oranienburg

(03301) 600 784
(03301) 600 602
Raum: 2.241
E-Mail schreiben
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