Rentenauskunft
Die Rentenauskunft, die Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern können, informiert Sie über die Höhe Ihrer bisher erworbenen Rentenansprüche. Diese hängen mit Ihrem Versicherungsverlauf zusammen. Das ist die Aufstellung über alle in Ihrem Konto gespeicherten Daten über die Zeiten aller Beschäftigungen und Einzahlungen.
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Wenn Sie nur noch eingeschränkt arbeiten können, haben Sie die Möglichkeit, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Anspruch zu nehmen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Rente wegen voller Erwerbsminderung
Kranke oder behinderte Menschen, die voll oder teilweise erwerbsgemindert sind, können eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Altersrente - Regelaltersrente
Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gezahlt. Mit Erreichen der Regelaltersgrenzen können Sie Ihre Rentenansprüche ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Altersrente - vorzeitiger Eintritt
Ihre Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie in der Regel ab Erreichen einer gesetzlich festgelegten Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Ein vorzeitiger Renteneintritt ist nur mit einem Abschlag möglich. Der Abschlag beträgt je Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent (bzw. 3,6 Prozent je Jahr) und wirkt sich auch nach Ihrem Erreichen der Regelaltersgrenze auf die Rentenhöhe aus. Diese Kürzungen können Sie durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Ob sich das für Sie auch lohnt, erfahren Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte Menschen, also Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent, können vorzeitig Altersrente beantragen, wenn sie 35 anrechnungsfähige Versicherungsjahre nachweisen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Klärung des Rentenversicherungskontos bei Spätaussiedlern
Für Spätaussiedler, die oftmals einen Großteil des Versicherungslebens in ihren Herkunftsländern zurückgelegt haben, ist das Fremdrentengesetz von besonderer Bedeutung. Ziel des Fremdrentengesetzes, welches das allgemeingültige Rentenversicherungsrecht ergänzt, ist insbesondere die Eingliederung der betroffenen Menschen in die Rentenversicherung.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Zuständige Stelle:
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Standort Frankfurt (Oder)
Bertha-von-Suttner-Straße 1
15236 Frankfurt (Oder)
Telefon 0335 551-0
Telefax 0335 551-1295
Standort Berlin
Knobelsdorffstraße 92
14059 Berlin
Telefon 030 3002-0
Telefax 030 3002-1009
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Auskunfts- und Beratungsstelle
Bernauer Straße 13
16515 Oranienburg
Telefon: 03301/ 2008 -0
Fax: 03301/2008-50


