Bundesfreiwilligendienst
Der Bund hat durch ein Gesetz den Bundesfreiwilligendiest, kurz: BFD oder Bufdi, eingerichtet. Er soll den Zivildienst ersetzen. Hintergrund ist die Aussetzung der Wehrpflicht; damit einher geht der Wegfall des Zivildienstes. Die Bundesfamilienministerin will für den Freiwilligendienst des Bundes gleichermaßen Frauen und Senioren gewinnen. Auf die Neuregelung hatte man sich innerhalb der Koalition mit den Ländern und den Trägern geeinigt. Der BFD ist am 01. Juli 2011 gestartet. Das soziale Angebot möchte das in die Länderhoheit fallende Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ergänzen. FSJ und FÖJ bleiben also weiter bestehen. Der BFD ist in einer harmonischen Ergänzung und Stärkung der bestehenden Freiwilligendienste gestaltet worden, damit unnötige Doppelstrukturen vermieden werden und eine schlanke Verwaltung gewährleistet ist. Die vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen der zivilgesellschaftlichen Träger werden genutzt. Der Bund finanziert den BFD zu einem großen Teil.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz - BFDG)
Zuständige Stelle
Die Bewerbung für den Bundesfreiwilligendienst erfolgt bei den Trägern der Einsatzstellen oder auch direkt bei den Einsatzstellen. Dort wird auch der BFD-Vertrag unterzeichnet. Die Verträge werden dann an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weitergeleitet, da Vertragspartner der Bund ist.
Stellenbörse unter:
www.bufdi.eu (siehe externer Link)
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