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Datenschutzinformation Jugendforum

Die Stadt Oranienburg verarbeitet Daten von Ihnen im Zusammenhang mit dem Vorschlagsverfahren des Jugendbudgets. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte die Stadt Oranienburg Sie nachstehend gemäß Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung

Ihrer Daten informieren.

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister, Schloßplatz 1, 16515 Oranienburg, info@oranienburg.de, 03301-600-5

Der/die Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter: datenschutz@oranienburg.de,  Rechtsamt / Datenschutzbeauftragte, Schloßplatz 1, 16515 Oranienburg, Tel.: 03301  600-5

Zwecke der Verarbeitung:

Ihre Daten werden erhoben, um ggf. die Vorschlags-/Abstimmungsberechtigung festzustellen sowie um zur Klärung von Rückfragen zur Umsetzung der Vorschläge Kontakt aufzunehmen.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 18 a BbgKVerf, § 3 Abs. 4 Hauptsatzung der Stadt Oranienburg, §§ 3 und 5 Satzung zum Jugendbudget der Stadt Oranienburg verarbeitet.

Ihre personenbezogenen Daten werden im Falle der Nutzung des Online-Formulars weitergegeben an:

Advantic GmbH

Vierhörn 2 a – b

23556 Lübeck

um das Format des Vorschlagsformulars technisch zu ermöglichen (Betreiber des Formularservers).

Ihre Daten werden nach der Erhebung bis zum Abschluss des Projekts (Ende 2023) gespeichert.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Stadt Oranienburg durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Dagmar Hartge Stahnsdorfer Damm 77

14532 Kleinmachnow

Telefon: 033203/356-0

Telefax: 033203/356-49

E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de

Weitere Informationen können Sie dem offiziellem Internetauftritt der Landesbeauftragten unter http://www.lda.brandenburg.de entnehmen.