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Dokumentation: Beteiligungsprozess 2019

Im Juli 2018 fand eine wichtige Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg statt. Mit der  Neueinführung des § 18a werden Kindern und Jugendlichen weitreichende Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte zugesichert. Sie sollen bei allen Angelegenheiten der Stadt mitreden, die Auswirkungen auf ihr Leben haben.

Kinder- und Jugendliche sollen also mitgestalten und mitentscheiden dürfen.

Die Kommunalverfassung sieht vor, dass Kinder und Jugendliche bereits mitentscheiden sollen, wie sie sich zukünftig beteiligen wollen. Denn es ist ja klar, dass es ein paar Spielregeln für die Erwachsenen braucht, damit Kinder und Jugendliche sich beteiligen können:

  • Wo Kinder und Jugendliche mitwirken können, muss so beschrieben sein, dass sie es verstehen können. Man nennt das kindgerechte Sprache.
  • Solche Angebote können nicht spätabends stattfinden.
  • Es muss möglich sein, dass (beispielsweise beim Modellbau) auch mit den Händen gedacht wird.

 

Die Stadt Oranienburg wird 2019 eine Beteiligungssatzung einführen. Diese soll unter anderem darstellen, welche Formen zur eigenständigen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in Oranienburg zur Verfügung gestellt werden.

Um herauszufinden, was Kinder und Jugendliche benötigen, um sich einbringen zu können, hat die Stadt Oranienburg in Kooperation mit dem Jugendbeirat im 1. Halbjahr 2019 einen großen Beteiligungsprozess durchgeführt.

Es fanden mehrere Workshops statt, in denen Kinder und Jugendliche aus fast allen Oranienburger Grund- und weiterführenden Schulen gemeinsam überlegt haben, wie sie sich Beteiligung wünschen.

Außerdem wurden Eltern und Erzieher und Erzieherinnen von Kita-Kindern befragt, was aus ihrer Sicht wichtig ist, damit Kinder sich gut einbringen können.

Nach der Auswertung aller Ergebnisse haben wir als Stadt einen eigenen Paragrafen zur Beteiligung von Kinder- und Jugendlichen für die Oranienburger Beteiligungssatzung entwickelt.

Wenn die Beteiligungssatzung von der Stadtverordnetenversammlung akzeptiert und beschlossen wird, ist Kinder- und Jugendbeteiligung in Oranienburg in diesem Paragrafen in einer Art „Stadtgesetz“ geregelt.

 

Die Fotodokumentation und alle Ergebnisse des Beteiligungsprozesses gibt es hier:

>> Beteiligungsverfahren 2019 - Gesamtdokumentation (PDF; 24 MB)