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Elektronischer Verwaltungszugang
Anträge, Widersprüche oder Mitteilungen, für die durch Rechtsvorschrift eine Schriftform angeordnet ist, können neben der Papierform auch elektronisch übermittelt werden. Die Voraussetzungen für diesen elektronischen Verwaltungszugang finden Sie hier:
» Hinweise zur elektronischen Kommunikation


