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Im allgemeinen Sprachgebrauch werden in der Regel sowohl rein bildhafte Darstellungen als auch ausschließlich strukturierte Datenformate als E-Rechnung bezeichnet. Bildhafte Darstellungen, wie z. B. PDF oder JPEG Dateien sind jedoch gemäß der Definition in der EU-Richtlinie 2014/55/EU keine E-Rechnung.
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