Offenlegung: Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuell laufenden Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit den zugehörigen Dokumenten.
Allgemeine Hinweise zum Verfahren
Das Baugesetzbuch sieht zwei Stufen für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren vor:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Öffentlichkeit muss möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, unterschiedliche Planungsalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen einer Planung informiert werden.
Dabei besteht die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen zur Planung schriftlich oder während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Niederschrift zu geben. Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt.
Die frühzeitige Beteiligung kann bspw. in Form einer öffentlichen Informationsveranstaltung und/oder in Form einer Offenlegung der vorhandenen Planunterlagen erfolgen. Die Art der Durchführung sowie Angaben zu Ort und Fristen der frühzeitigen Beteiligung werden rechtzeitig im Amtsblatt für die Stadt Oranienburg bekannt gemacht. Auf der Internetseite der Stadt wird auf dieser Seite (Menüpunkt »Aktuelles > Öffentliche Auslegung«) ebenfalls auf diese Termine hingewiesen.
Formale Beteiligung der Öffentlichkeit
Formale Beteiligung der Öffentlichkeit / Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Der Entwurf eines Bauleitplanes ist mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Niederschrift abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können dabei unberücksichtigt bleiben.
Ort und Zeitraum der Öffentlichen Auslegung werden rechtzeitig im Amtsblatt für die Stadt Oranienburg bekannt gegeben. Auf der Internetseite der Stadt wird ebenfalls auf die Termine hingewiesen und die Unterlagen digital zur Einsicht bereitgestellt.
Bitte geben Sie bei Ihrer Stellungnahme immer Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an. Nach Erhalt wird Ihnen eine Eingangsbestätigung zugeschickt.
Alle eingegangenen Stellungnahmen werden von der Stadt im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB geprüft. Die Anregungen werden gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis gegenübergestellt und unter Berücksichtigung der anderen bekannten privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Daraus können sich Planänderungen ergeben. Gegebenenfalls wird dann die Öffentliche Auslegung wiederholt.
Das Ergebnis der Abwägung wird der Stadtverordnetenversammlung zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt. Nach Abschluss des Verfahrens teilen wir Ihnen schriftlich mit, inwiefern Ihre Stellungnahme berücksichtigt wurde.
Aktuelle öffentliche Auslegungen
Folgende Bauleitpläne liegen bei der Stadt Oranienburg gemäß § 3 (1) oder § 3 (2) BauGB zu den jeweils angegebenen Zeiten zur Einsicht bereit:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 171 »Solarpark Zehlendorf Rehmater Weg/Rotphule« gemäß § 12 BauGB und 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oranienburg (06.05.-10.06.2026)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 171 „Solarpark Zehlendorf Rehmater Weg/Rotphule“ gemäß § 12 BauGB und 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oranienburg:
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 12 i.V.m. § 3 (1) BauGB
Lage des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 171 „Solarpark Zehlendorf Rehmater Weg/Rotphule“ sowie der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oranienburg (rot markiert = Geltungsbereich)
Ziel und Zweck der Planung
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.11.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 171 „Solarpark Zehlendorf Rehmater Weg/Rotphule“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Einleitung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der aktuell gültige Flächennutzungsplan (FNP) (Rechtskraft seit 19.12.2015) stellt für das Plangebiet eine Landwirtschaftsfläche dar.
Anzustrebendes Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer erdgebundenen, großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) und den dazugehörigen Anlagen und Nebenanlagen sowie technischen Einrichtungen, die der Gewinnung und Erzeugung von erneuerbaren Energien aus Sonnenenergie sowie der Speicherung von Energie dienen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 171 wird ebenso wie die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 12 i.V.m. § 2 BauGB im Normalverfahren durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB bekanntgemacht. Die Planentwürfe zur Beteiligung gemäß § 3 (1) i.V.m. § 4a BauGB werden hiermit bekanntgemacht.
Das Plangebiet für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 171 „Solarpark Zehlendorf Rehmater Weg/ Rotpfuhle“ grenzt
- an den Rehmater Weg im Osten,
- an einen Weg im Süden, der der Erschließung von drei vorhandenen Windenergieanlagen dient,
- an ein Waldstück und einen Teil des Mäschwiesengrabens im Westen,
- an landwirtschaftliche Flächen im Norden.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 31,73 ha und beinhaltet folgende Flurstücke (Stand: ALK 08/23): Gemarkung Zehlendorf, Flur 8, Flurstücke 288, 289, 290, 532, 651, 652, 653, 654 und 813 (siehe Lage des Geltungsbereiches). Das Flurstück 532 befindet sich im Eigentum der Stadt Oranienburg. Die übrigen Flurstücke sind im Eigentum Privater.
Umweltprüfung
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes sind gemäß § 12 (1) i.V.m. § 2 (4) BauGB Umweltprüfungen durchzuführen. Die Umweltberichte gemäß § 2 (4) und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sind Bestandteil der Begründungen beider Bauleitpläne.
Offenlegung der Planunterlagen (Ort, Dauer, Öffnungszeiten, Internet)
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 171 „Erweiterung Solarpark Schmachtenhagen im Wensickendorfer Felde, Bäke“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung inkl. Umweltbericht, dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, der SPA-Vorprüfung und den o. g. bereits verfügbaren umweltrelevanten Informationen sowie der Vorentwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung inkl. Umweltbericht und den o.g. bereits verfügbaren umweltrelevanten Informationen gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit vom
06.05.2026 bis einschließlich 10.06.2026
auf der Internetseite der Stadt Oranienburg www.oranienburg.de/offenlegungen unter der Rubrik – Rathaus und Service – Aktuelles – Öffentliche Auslegung – Bauleitplanverfahren > Aktuelle öffentliche Auslegungen zugänglich gemacht und können eingesehen werden.
Die Unterlagen werden auch auf dem zentralen Internetportal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter http://bauleitplanung.brandenburg.de – Rubrik Bauleitplanung – Suchbegriff: Oranienburg – zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum zu jedermanns Einsicht in der
Stadtverwaltung der Stadt Oranienburg,
Schlossplatz 1, 16515 Oranienburg,
Haus 2, 1. Obergeschoss, Foyer Stadtplanungsamt
als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 4a i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB von Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr öffentlich aus.
Aufgrund des Feiertages am 14.05.2026 ist der 15.05.2026 ein Schließtag der Verwaltung, sodass an diesem Tag kein Zugang der analogen Unterlagen vor Ort gewährleistet werden kann. Der Zeitraum der Offenlegung wird entsprechend verlängert.
Gelegenheit der Äußerung zu den Inhalten
Während der Dauer der Offenlegung können Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, per E-Mail an: stadtplanung@oranienburg.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege angegeben werden, z.B. auf dem Postweg (Postanschrift: Stadt Oranienburg, Stadtplanungsamt, Schloßplatz 1, 16515 Oranienburg) oder während der o.g. Zeit in der Stadtverwaltung im Stadtplanungsamt zur Niederschrift.
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits-und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor und sind Teil der Offenlegung:
- Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bebauungsplan von Bedeutung sind und ihre Berücksichtigung
- Bestandsanalyse und -bewertung des Umweltzustands (Basisszenario)
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
- Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsreglung
- besonderer Artenschutz
- Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert oder verringert werden sollen
- in Betracht kommende anderweitige/ alternative Planungsmöglichkeiten
- verbleibende erhebliche Negativauswirkungen
Neben dem Umweltbericht liegt für den Bebauungsplan ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stand: Dezember 2024) vor, welcher Untersuchungen zu folgenden Artengruppen enthält:
- Avifauna (Europäische Vogelarten nach Vogelschutzrichtlinie, insbesondere Braunkehlchen, Heidelerche, Feldlerche, Grauammer, Neuntöter, Rotmilan)
- Säugetiere
- Reptilien
- Amphibien (insbesondere Knoblauchkröte)
- Arthropoden
- geschützte Biotope (Kleingewässer, Trockenrasen)
Des Weiteren ergänzt eine SPA-Vorprüfung (Stand: Dezember 2024) mit Untersuchungen zu potentiellen Auswirkungen auf die Schutzziele des internationalen EU-Vogelschutzgebietes (SPA-Gebiet) „Obere Havelniederung“ (DE3145-421) durch das Planvorhaben die Planunterlagen.
Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 (1) Buchstabe c bzw. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Oranienburg, 13.04.2026
Jennifer Collin-Feeder Siegel
Bürgermeisterin
Anlagen zum Download
- Anlage 1 - Planzeichnung NP PDF, 25.5 MB
- Anlage 2 - Begründung FNP PDF, 5.1 MB
- Anlage 3 - Planzeichnung vBP PDF, 901 kB
- Anlage 4 - Begründung vBP PDF, 43.2 MB
- Anlage 5 - Planzeichnung VEP PDF, 6.5 MB
- Anlage 6 - Begründung VEP PDF, 130 kB
- Anlage 7 - SPA FF PDF, 2.9 MB
- Anlage 8 - AFB FF PDF, 3.9 MB
- Anlage 9 - Informationspflicht PDF, 233 kB
Veröffentlichung:
- Bekanntmachungen der Stadt Oranienburg (Link; siehe Bekanntmachung vom 25.04.2026 )


