Anmeldefrist für Osterfeuer endet am 21. März
Zwischen Gründonnerstag und Ostersamstag werden in ganz Deutschland wieder viele Osterfeuer entfacht. Wichtig zu wissen: Osterfeuer sind unabhängig von ihrer Größe genehmigungs- und gebührenpflichtig. Wer ein Osterfeuer im Oranienburger Stadtgebiet plant, muss bis zum 21.03.2025 einen entsprechenden Antrag beim Ordnungsamt der Stadt einreichen.
Der Antrag kann formlos per Brief oder E-Mail gestellt werden und sollte Auskunft über den Tag, die Uhrzeit und die Größe des geplanten Feuers geben. Weiterhin ist eine Lageskizze der Örtlichkeit beizufügen. Für die Antragstellung kann auch ein Online-Formular auf der Website der Stadt Oranienburg genutzt werden: www.oranienburg.de/Antrag-Lagerfeuer
Bei der Durchführung des Feuers sind einige Hinweise zu berücksichtigen. So sollte ein kleiner Wall aus Steinen und Sand um das Feuer gebildet und auf ausreichend Abstand zu Gebäuden und entflammbaren Materialien geachtet werden. Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug muss das Feuer sofort gelöscht werden. Um sicherzustellen, dass sich keine Igel, Mäuse oder anderen Kleintiere in der Holz-Anhäufung versteckt haben, sollte diese vor dem Entzünden noch einmal umgesetzt werden. Damit der traditionelle Brauch für alle Beteiligten zum Vergnügen wird und ohne Einsatz der Feuerwehr auskommt, ist das Feuer bis zum vollständigen Abbrennen natürlich auch stets gut im Auge zu behalten.
Die Anträge senden Sie bitte per E-Mail an Nadine Junge vom Ordnungsamt der Stadt Oranienburg: junge@oranienburg.de.


