Beteiligungsverfahren Richtlinie zur Kinder- und Jugendbeteiligung 2026
Kinder und Jugendliche erhalten eine stärkere Stimme in unserer Kommune, denn sie sind Expertinnen und Experten ihrer eigenen Lebenswelt. Sie wissen am besten, was ihnen in ihrem Alltag begegnet, welche Herausforderungen sie erleben und welche Ideen sie für die Zukunft ihres Wohnortes haben. Deshalb entwickelt unsere Kommune derzeit ein verbindliches Verfahren, das junge Menschen künftig wirksam und dauerhaft an kommunalen Entscheidungen beteiligt.
Dabei geht es nicht nur um den Wunsch nach mehr Mitbestimmung. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein gesetzlicher Auftrag. Nach § 19 der Brandenburgischen Kommunalverfassung sind Kommunen verpflichtet, Kinder und Jugendliche in allen sie berührenden Angelegenheiten zu beteiligen. Auch das Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz sowie Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention stärken das Recht junger Menschen, ihre Meinung einzubringen und bei Entscheidungen gehört zu werden.
Gemeinsam ein Beteiligungssystem entwickeln
Der Prozess wird von Steffen Adam begleitet, der bereits zahlreiche Kommunen in Brandenburg bei der Entwicklung von Beteiligungsstrukturen für Kinder und Jugendliche unterstützt hat. Ziel ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten ein Beteiligungssystem zu entwickeln, das zu den Besonderheiten und Bedürfnissen unserer Kommune passt.
Deshalb werden von Beginn an unterschiedliche Perspektiven einbezogen. Neben Kindern und Jugendlichen beteiligen sich Fachkräfte der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeitende, ehrenamtlich Engagierte, Führungskräfte der Stadtverwaltung einschließlich der Bürgermeisterin sowie der Dezernentinnen und Dezernenten. Auch die politische Ebene wird durch Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung aktiv in den Prozess eingebunden.
Die Perspektiven junger Menschen stehen im Mittelpunkt
Den ersten Schritt bilden Perspektiven-Workshops. Dort werden Erfahrungen, Sichtweisen und Ideen gesammelt, um ein möglichst umfassendes Bild der Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen in unserer Kommune zu erhalten.
Besondere Bedeutung haben die Workshops mit den Kindern und Jugendlichen selbst. Sie finden in kleinen Gruppen direkt an den Schulen statt, um einen geschützten Rahmen für intensive Gespräche und einen offenen Austausch zu schaffen. Gemeinsam wird darüber gesprochen, wie junge Menschen ihre Freizeit verbringen, welche Orte für sie wichtig sind, welche Herausforderungen oder Konflikte sie erleben und welche Erwartungen sie an die Kommune haben. Auch bisherige Erfahrungen mit Beteiligung sowie Ideen für eine bessere Mitwirkung werden thematisiert.
Parallel dazu finden Workshops mit Fachkräften, Ehrenamtlichen, Verwaltungsmitarbeitenden, Führungskräften und politischen Vertreterinnen und Vertretern statt. So werden unterschiedliche Erfahrungen und Blickwinkel zusammengeführt.
Vom Zuhören zum gemeinsamen Aushandeln
Nach Abschluss der Workshopphase werden die gesammelten Perspektiven ausgewertet und gebündelt. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die nächste Phase des Prozesses: die Dialogforen.
Hier kommen Kinder und Jugendliche mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunalpolitik zusammen. Gemeinsam wird darüber beraten, welche kommunalen Themen die Interessen junger Menschen besonders berühren und bei welchen Entscheidungen künftig eine verbindliche Beteiligung erfolgen soll.
Dabei wird nicht nur festgelegt, worüber Kinder und Jugendliche beteiligt werden, sondern auch wie stark ihr Einfluss sein soll. Je nach Thema können unterschiedliche Beteiligungsrechte vereinbart werden – von der Mitsprache über Mitbestimmung bis hin zu eigenen Entscheidungsspielräumen.
Verbindliche Regeln für die Beteiligung
Die Ergebnisse der Dialogforen werden in einem Aufgaben- und Beteiligungsrechte-Katalog festgeschrieben. Dieser legt verbindlich fest, bei welchen kommunalen Themen und Aufgaben Kinder und Jugendliche beteiligt werden und welche Beteiligungsrechte ihnen dabei zustehen.
Auf dieser Grundlage entsteht anschließend die kommunale Kinder- und Jugendbeteiligungsrichtlinie. Sie beschreibt die rechtlichen Grundlagen, die Ziele und Qualitätsstandards der Beteiligung sowie die Zuständigkeiten und Verfahren innerhalb der Kommune. Darüber hinaus regelt sie die Zusammenarbeit mit wichtigen Partnerinnen und Partnern und schafft einen verbindlichen Rahmen für die Beteiligung junger Menschen.
Damit die Richtlinie im Alltag erfolgreich umgesetzt werden kann, wird zusätzlich ein verwaltungsinterner Umsetzungs- und Handlungsleitfaden entwickelt. Dieser beschreibt, wie Beteiligungsverfahren geplant, durchgeführt und dokumentiert werden, wie die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungen einfließen und welche Verantwortlichkeiten innerhalb der Verwaltung bestehen.
Ein wichtiger Schritt für eine kinder- und jugendfreundliche Kommune
Mit diesem Prozess schafft unsere Kommune die Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche nicht nur angehört werden, sondern ihre Perspektiven künftig dauerhaft und verbindlich in kommunale Entscheidungen einfließen. So entsteht Schritt für Schritt eine Beteiligungskultur, die junge Menschen ernst nimmt, demokratische Erfahrungen ermöglicht und unsere Kommune gemeinsam mit ihnen weiterentwickelt.
Auf untenstehendem Schaubild ist erkennbar, auf welchem Stand der Prozess im Sommer 2026 steht:


