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02.10.2025

Für ein leiseres Oranienburg – Lärmaktionsplan wird fortgeschrieben: Informationsveranstaltung am 9. Oktober

Hupende Autos, bremsende Busse oder schnell fahrende Motorräder – Straßenverkehr verursacht Lärm und der stellt für Menschen, die nahe an stark befahrenen Straßen wohnen, oft eine Belastung dar.

Entsprechend einer Richtlinie der Europäischen Union hat die Stadt Oranienburg 2009 erstmals einen Lärmaktionsplan aufgestellt, der alle fünf Jahre fortgeschrieben werden soll. Er dient dazu, Lärmquellen zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zu erarbeiten, mit denen Lärm gemindert werden kann. Derzeit wird die vierte Neuauflage erarbeitet. Am Donnerstag, den 9. Oktober, lädt die Stadt Oranienburg alle Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung ins Bürgerzentrum (Albert-Buchmann-Straße 17) ein, um den Vorentwurf des neuen Lärmaktionsplans vorzustellen und dazu miteinander ins Gespräch zu kommen. Los geht es um 17 Uhr, die Veranstaltung dauert rund zwei Stunden. „Eine Anmeldung ist nicht nötig“, so Sven Dehler vom Stadtplanungsamt. „Wir freuen uns über alle, die ihre Erfahrungen mit uns teilen und Anregungen zum vierten Lärmaktionsplan für die Stadt Oranienburg einbringen wollen.“

Gleichzeitig liegt der Vorentwurf des Lärmaktionsplans vom 6. Oktober bis zum 3. November im Foyer des Stadtplanungsamtes (Haus 2, 1. Etage) zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Online können die Planunterlagen in diesem Zeitraum auf www.oranienburg.de/offenlegungen eingesehen werden.

  

Hintergrund Lärmaktionsplan:

In Abgrenzung zu Lärm, der durch Schienenverkehr entsteht, der gesondert untersucht wird, geht es bei den Lärmaktionsplänen um Lärm, der durch Straßenverkehr entsteht. Im Mittelpunkt stehen so genannte strategische Lärmkarten vom Brandenburgischen Landesamt für Umwelt. Diese zeigen die Lärmbelastung für Straßen auf, in denen in 24 Stunden mehr als 8.200 Fahrzeuge unterwegs sind. Sobald die Lärmbelastung bestimmte Grenzwerte überschreitet, müssen geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung festgelegt werden. Dazu zählen zum Beispiel die Sanierung des Fahrbahnbelags, die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie der Ausbau des ÖPNV und des Fuß- und Radverkehrs.