Frühjahrsputz nach dem Winterdienst - bitte Streugut entfernen
Mit dem Ende des Winters endet auch die Streupflicht für diese Saison. Jetzt steht der nächste Schritt an: Das Streugut auf Gehwegen und an Straßenrändern muss wieder aufgenommen und fachgerecht entsorgt werden. Dieses zu beseitigen gehört zur Pflicht derjenigen, die für den Winterdienst verantwortlich sind – also in der Regel zu den Anliegerinnen und Anliegern. Die Mitarbeitenden des Stadthofs übernehmen diese Aufgabe nicht.
Bitte achten Sie beim Zusammenkehren darauf, dass das Streugut nicht vom Gehweg auf die Straße gefegt wird. Falls Sie einen Winterdienstvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben, gelten die dort vereinbarten Regelungen zur Beseitigung des Streuguts.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass gemäß § 6 Abs. 5 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Oranienburg das Streugut nach dem Abtauen von Schnee und Eis zu entfernen ist. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und einen guten Start in den Frühling!


