Schiedsstellen der Stadt helfen bei außergerichtlicher Streitschlichtung
Frieden ist machbar, Nachbar! Im Streitfall muss nicht immer gleich der Anwalt eingeschaltet werden. In vielen Fällen können Schiedsstellen dabei helfen, eine gute Lösung zu finden ohne den Gerichtsweg zu beschreiten.
Alltagsstreitereien können sich schnell hochschaukeln: Der Nachbar lässt seine Hecke zu hoch wachsen, das Auto wurde beim Einparken beschädigt, der Besuch in der Kneipe endet mit einer Beleidigung. Statt des langwierigen und oft auch kostspieligen Wegs vor Gericht, bietet die Stadt Oranienburg eine effiziente und günstige Alternative zur Konfliktlösung an: die Schiedsstellen.
Zwei Schiedspersonen bei der Stadt Oranienburg
Unter dem Motto „Schlichten ist besser als Richten!" versuchen die dort ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen, eine gütliche Einigung zwischen den zerstrittenen Parteien herbeizuführen. Für bestimmte Streitigkeiten muss sogar zunächst eine Schiedsstelle aufgesucht werden, bevor das Gericht eine Klage zulässt. Siegbert Neubauer ist seit 19 Jahren Schiedsperson der Stadt Oranienburg und für Streitfälle aus den Ortsteilen zuständig. Seine Kollegin Silvia Daehnel kümmert sich um Anliegen aus der Kernstadt. Meist geht es um Streitigkeiten unter Nachbarn. Bis zu 20 Fälle behandeln sie im Jahr, vom stinkenden Komposthaufen bis zum ungestutzten Apfelbaum.
Einfaches Verfahren
Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren erhalten Hilfesuchende diese bei einer Schiedsstelle relativ schnell und unbürokratisch. Das Verfahren beginnt mit einer schriftlichen oder mündlichen Antragstellung. Dabei sind lediglich die Namen und Anschriften beider Parteien anzugeben und die Streitsache kurz zu beschreiben. Die Schiedsperson setzt sich anschließend mit beiden Parteien in Kontakt und lässt sich den Sachverhalt schildern. Manchmal reicht schon ein sachlicher Ratschlag, um die Wogen zu glätten. Andernfalls werden die Streitparteien zu einem gemeinsamen Termin vorgeladen, bei der die Schiedsperson in einem Schlichtungsverfahren versucht, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Sollte es zu keiner Einigung kommen oder eine Streitpartei das Gespräch schlicht verweigern, stellt die Schiedsstelle eine sogenannte „Erfolglosigkeitsbescheinigung“ aus, mit der immer noch der Gang vor Gericht gewählt werden kann. Zunächst eine Schiedsstelle einzuschalten, ist aber auf jeden Fall zu empfehlen. Die Gebühren für das Verfahren liegen zwischen 20 und 40 Euro und sind damit deutlich günstiger als die Gerichts- und Anwaltskosten, die bei einem Gerichtsverfahren anfallen können. Nicht zuletzt lassen sich mit einem Schlichtungsverfahren aber auch Zeit, Nerven und die Kapazitäten der Justiz schonen.
In fast allen Fällen möglich
Oranienburgs Schiedsstellen können in allen zivilrechtlichen Streitigkeiten mit Ausnahme arbeitsrechtlicher und familienrechtlicher Streitfälle konsultiert werden. Dazu zählen unter anderem Beleidigung, Sachbeschädigung oder nachbarschaftsrechtliche Belange. Auch bei kleineren Strafsachen wie Hausfriedensbruch, Verletzung des Briefgeheimnisses, Schlägereien oder Bedrohung kann unter bestimmten Bedingungen ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden.
Schiedsstellen Oranienburg:
Schiedsstelle I
Zuständigkeitsbereich: Innenstadt inklusive Oranienburg-Süd (ohne Ortsteile)
Schiedsperson: Silvia Daehnel
Sprechzeiten: jeden 1. Montag im Monat von 17:00 bis 19:00 Uhr
Schiedsstelle II
Zuständigkeitsbereich: alle Ortsteile.
Schiedsperson Siegbert Neubauer
Sprechzeiten jeden 1. Dienstag im Monat von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Die Sprechstunden finden jeweils in der Stadtbibliothek, 2. Obergeschoss, Büro 39 statt.
Die Schiedspersonen sind zu den angegebenen Sprechzeiten auch telefonisch unter der Nummer (03301) 600 8156 erreichbar.
Alle Informationen auch unter www.oranienburg.de/schiedstellen


