Namenserklärungen
Folgende Namenserklärungen nehmen wir entgegen:
- Namensführung von Kindern
- Bestimmung eines Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsnamens
- Namensführung nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft
- Angleichungserklärungen
Wegen der individuellen Sachlage jedes Falles sollte vor jeder Namenserklärung ein persönliches Beratungsgespräch mit den Mitarbeiter/innen des Standesamtes erfolgen.
Geburten
Wenn Sie beispielsweise eine Änderung des Geburtsnamens Ihres Kindes vornehmen lassen möchten oder Ihren eigenen Geburtsnamen im Rahmen der Möglichkeiten des Bürgerlichen Gesetzbuches ändern lassen möchten, können Sie eine persönliche Erklärung im Standesamt beurkunden lassen.
Die Erklärung kann vor jedem Standesamt abgegeben werden, zuständig für die wirksame Entgegennahme ist allerdings das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.
Diese Dienstleistung umfasst keine Verfahren nach dem Namensänderungsgesetz!
Rechtsgrundlagen
§§ 1616 – 1617i BGB
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform); vom Standesamt des Geburtsortes
- weitere Unterlagen, die auf Grund der Individualität jedes Sachverhaltes nicht abschließend aufgelistet werden können.
Gebühren
47,00 €
Eheschließung
Wenn Sie beispielsweise nachträglich einen Ehenamen bestimmen möchten oder nach rechtskräftiger Scheidung Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten, können Sie eine persönliche Erklärung im Standesamt beurkunden lassen.
Die Erklärung kann vor jedem Standesamt abgegeben werden, zuständig für die wirksame Entgegennahme ist allerdings das Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen wurde.
Rechtsgrundlagen
§§ 1355 – 1355b BGB
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Eheurkunde
- Ggf. Nachweis über die Auflösung der Ehe
- weitere Unterlagen, die auf Grund der Individualität jedes Sachverhaltes nicht abschließend aufgelistet werden können
Gebühren
47,00 €
Angleichungserklärung (ausländische Namen)
Wenn Sie Ihren Namen nach einem ausländischen Recht erworben haben und dieser nun an das deutsche Recht angepasst werden soll, z.B. durch das Ablegen eines Vatersnamens, dann können Sie eine persönliche Erklärung im Standesamt beurkunden lassen.
Die Erklärung kann vor jedem Standesamt abgegeben werden.
Rechtsgrundlagen
Art. 10 und 47 EGBGB
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Einbürgerungsurkunde)
- weitere Unterlagen, die auf Grund der Individualität jedes Sachverhaltes nicht abschließend aufgelistet werden können
Gebühren
47,00 €
Termin im Standesamt buchen
Unter folgendem Link können Sie online einen Termin beim Standesamt Oranienburg buchen:


