Seiteninhalt

Anliegen A-Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Namenserklärungen

Folgende Namenserklärungen nehmen wir entgegen:

  • Namensführung von Kindern
  • Bestimmung eines Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsnamens
  • Namensführung nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft
  • Angleichungserklärungen

Wegen der individuellen Sachlage jedes Falles sollte vor jeder Namenserklärung ein persönliches Beratungsgespräch mit den Mitarbeiter/innen des Standesamtes erfolgen.

 

Geburten

Wenn Sie beispielsweise eine Änderung des Geburtsnamens Ihres Kindes vornehmen lassen möchten oder Ihren eigenen Geburtsnamen im Rahmen der Möglichkeiten des Bürgerlichen Gesetzbuches ändern lassen möchten, können Sie eine persönliche Erklärung im Standesamt beurkunden lassen.

Die Erklärung kann vor jedem Standesamt abgegeben werden, zuständig für die wirksame Entgegennahme ist allerdings das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.

Diese Dienstleistung umfasst keine Verfahren nach dem Namensänderungsgesetz!

Rechtsgrundlagen

§§ 1616 – 1617i BGB

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform); vom Standesamt des Geburtsortes
  • weitere Unterlagen, die auf Grund der Individualität jedes Sachverhaltes nicht abschließend aufgelistet werden können.

Gebühren

47,00 €

 

Eheschließung

Wenn Sie beispielsweise nachträglich einen Ehenamen bestimmen möchten oder nach rechtskräftiger Scheidung Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten, können Sie eine persönliche Erklärung im Standesamt beurkunden lassen.

Die Erklärung kann vor jedem Standesamt abgegeben werden, zuständig für die wirksame Entgegennahme ist allerdings das Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen wurde.

Rechtsgrundlagen

§§ 1355 – 1355b BGB

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Eheurkunde
  • Ggf. Nachweis über die Auflösung der Ehe
  • weitere Unterlagen, die auf Grund der Individualität jedes Sachverhaltes nicht abschließend aufgelistet werden können 

Gebühren

47,00 €

 

Angleichungserklärung (ausländische Namen)

Wenn Sie Ihren Namen nach einem ausländischen Recht erworben haben und dieser nun an das deutsche Recht angepasst werden soll, z.B. durch das Ablegen eines Vatersnamens, dann können Sie eine persönliche Erklärung im Standesamt beurkunden lassen.

Die Erklärung kann vor jedem Standesamt abgegeben werden.

Rechtsgrundlagen

Art. 10 und 47 EGBGB

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Einbürgerungsurkunde)
  • weitere Unterlagen, die auf Grund der Individualität jedes Sachverhaltes nicht abschließend aufgelistet werden können

Gebühren

47,00 €

 

Termin im Standesamt buchen

Unter folgendem Link können Sie online einen Termin beim Standesamt Oranienburg buchen: 

Termin im Standesamt buchen