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Schülerspeisung (Kostenzuschuss)

Die Stadt Oranienburg bietet eine Mittagsversorgung in den sich in ihrer Trägerschaft befindenden Schulen an. Den Schülerinnen und Schülern bis zur Jahrgangsstufe 10 soll an den Schultagen ein warmes Mittagessen zu angemessenen Preisen zur Verfügung gestellt werden.

Rechtsgrundlage für die Kostenbeteiligung der Eltern ist die Satzung über die Teilnahme an der Essenversorgung und die Kostenbeteiligung für die Essenversorgung in den städtischen Schulen für Schülerinnen und Schüler, die nicht den Hort besuchen (Satzung Schulspeisung; siehe Abschnitt »Rechtsgrundlagen«) in der jeweils gültigen Fassung.

Das Verfahren der Antragstellung ist in dieser Satzung beschrieben. Der notwendige Antrag und das Formular der Einzugsermächtigung können unter »Formulare« abgerufen werden.
 

Rechtsgrundlagen

Formulare