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Straßenreinigung und Winterdienst (Anliegerpflichten)

Nach dem Brandenburgischen Straßengesetz und der Straßenreinigungssatzung der Stadt Oranienburg ist die Straßenreinigung (Sommereinigung) der Fahrbahnen und der Gehwege, sowie der Winterdienst auf Gehwegen, teilweise auch für die Fahrbahnen auf die Anlieger der von der jeweiligen Straße erschlossenen Grundstücke übertragen. 


Straßenreinigung (Sommerreinigung)

Die Eigentümer, Erbbauberechtigten sowie Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben eigenverantwortlich die Reinigung der an ihr Grundstück angrenzenden öffentlichen Straßenflächen und Gehwegbereiche durchzuführen.

Die Reinigungspflicht erstreckt sich insbesondere auf die Beseitigung und Entsorgung von Verunreinigungen wie Schmutz, Glas, Papier, Unrat und Laub.   

Das Laub der Straßenbäume ist zusammen zu harken und so zu lagern, dass der öffentliche Straßenraum in seiner Benutzung nicht beeinträchtigt und gefährdet wird. Die Abholung und Entsorgung obliegt der Stadt Oranienburg.

Näheres regelt die Straßenreinigungssatzung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

Winterdienst

Während der Winterzeit sind die Gehwege in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr von den Anliegern schnee- und eisfrei zu halten. In Straßen ohne Gehweg gilt ein 1,50 m breiter Streifen als Gehweg. Dieser ist zu beräumen und zu streuen.

Als Streumittel einzusetzen sind abstumpfende, umweltfreundliche Stoffe (wie z.B. Sand, Splitt, Granulat) vor auftauenden Mitteln wie Streusalz oder ähnlichen Stoffen.

Der Einsatz von Streusalz ist nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie extremer Glätte durch Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen (Treppen, Brücken, Gefälle- oder Steigungsstrecken) in denen durch abstumpfende Mittel keine ausreichende Streuwirkung zu erzielen ist, einzusetzen.

Die Überwachung, ob die Räum- und Streupflicht eingehalten wurde, obliegt der Stadt Oranienburg. Eine unterlassene Räum- und Streupflicht, sowie der Einsatz von Streusalz wenn keine Ausnahmesituation vorliegt, kann neben einem Bußgeld und der Aufforderung, den Gehweg verkehrssicher zu machen, auch im Falle eines Schadens von Verkehrsteilnehmern zu Schadensersatzforderungen gegenüber dem Anlieger führen.

Die Straßen und Gehwege, welche von den Anliegern zu räumen und zu streuen sind, können der städtischen Straßenreinigungssatzung (Anlage 1 - Straßenverzeichnis) entnommen werden.


Ansprechpartner

Rückfragen zur Straßenreinigung bzw. zum Winterdienst (bspw. die Pflichten der Bürger betreffend, die sich aus der Satzung ergeben) beantwortet Ihnen gerne Frau Mertzukat (Sachgebiet Straßenunterhaltung).

Die Überwachung von Straßenreinigung/Winterdienst obliegt dem Ordnungsamt der Stadt Oranienburg. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an das Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten.

Rechtsgrundlagen