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Griegstraße, Gluckstraße und Chopinstraße: Arbeiten beendet

Griegstraße, Gluckstraße und Chopinstraße
16515 Oranienburg

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Update vom 06.11.2026: Gute Nachrichten für Anwohnerinnen und Anwohner in Oranienburg-Süd: Die Instandsetzung der Fahrbahn in der Griegstraße, Gluckstraße und Chopinstraße ist abgeschlossen. Seit Kurzem heißt es dort wieder „freie Fahrt!“.

Ursprüngliche Meldung:  Glatter Asphalt statt huckeliger Sandpiste: Nachdem in 2024 und 2025 bereits Straßen nach dem so genannten »Oranienburger Modell« fertiggestellt worden sind, kommen nun die nächsten an die Reihe: Ab Mittwoch, den 1. Juli, werden die Griegstraße, die Gluckstraße sowie die Chopinstraße in Süd instandgesetzt. Bis Ende Oktober sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.

Die Griegstraße wird als erste in Angriff genommen. „Es ist geplant, zuerst die einzelnen Grundstückszufahrten anzulegen und danach die Asphaltdeckschickt in den einzelnen Straßen einzubauen“, erklärt Yvonne Petri vom städtischen Tiefbauamt. Abschließend werden die Seitenbereiche fertiggestellt und die Poller eingebaut.

Wichtig zu wissen: Jedes Grundstück erhält eine Zufahrt. Anlieger, die sich bislang noch nicht bei der Stadtverwaltung zu der Frage zurückgemeldet haben, wie diese möglichst gestaltet sein soll, sind dringend gebeten, dies nachzuholen (per Mail an petri@oranienburg.de). Andernfalls trifft das Tiefbauamt die Festlegung.

Oranienburgs Straßen sind insgesamt 430 Kilometer lang. Rund 160 Kilometer davon sind unbefestigt – also unausgebaute Sand- oder Schotterstraßen. Nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sollen diese nach Möglichkeit nach und nach mit einer einfachen Asphaltdecke versehen werden. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer können sich aber genauso für einen grundhaften Ausbau entscheiden oder sogar ganz auf die Instandsetzung verzichten. Entscheidend ist dann der Mehrheitsbeschluss der Anwohnerinnen und Anwohner. Entsprechend des Beschlusses werden die Kosten für eine einfache Instandsetzung nicht auf die Anliegerinnen und Anlieger umgelegt, sondern von der Stadt getragen. Lediglich die für die Zufahrten entstehenden Kosten müssen von den Anwohnern getragen werden.