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Straßenbaubeiträge

Mit dem Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen vom 19. Juni 2019 (GBl. I, Nr. 36 vom 20.Juni 2019) wurde die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau kommunaler Straßen nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes in Brandenburg abgeschafft.

Seit dem 1. Januar 2019 dürfen die Gemeinden daher von den Grundstückseigentümern und Nutzern i.S.d. § 9 Sachrechtbereinigungsgesetz keine Beiträge (Straßenbaubeiträge) nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes mehr erheben.

Das Recht, Erschließungsbeiträge nach § 127 BauGB für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen zu erheben, bleibt davon unberührt (siehe Dienstleistung Erschließungsbeiträge).